Lehrgänge

Dreijährige Grundbildungen EFZ

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Dreijährige berufliche Grundbildung EFZ

Die berufliche Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) dauert drei oder vier Jahre. Der Abschluss ist eidgenössisch anerkannt und weist aus, dass die Absolventin oder der Absolvent die auf dem Arbeitsmarkt geforderten Voraussetzungen zur Ausübung eines Berufs mitbringt. 

Wer die obligatorische Schulzeit durchlaufen hat und mindestens fünfzehn Jahre alt ist, kann sich für eine Lehrstelle für eine drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung bewerben. Voraussetzung für den Beginn der Bildung ist der Abschluss eines Lehrvertrags. Die Bildung findet an den drei Lernorten Lehrbetrieb, Berufsfachschule und überbetriebliches Kurszentrum statt. Die Ziele, die Bildungsinhalte und deren Aufteilung auf die Lernorte sind in den Bildungsverordnungen für die einzelnen Berufe respektive im jeweiligen Bildungsplan festgelegt. Die Verantwortlichen der drei Lernorte stimmen die Bildungsplanung gegenseitig ab.

 

Während oder nach Abschluss einer beruflichen Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis kann unter bestimmten Voraussetzungen der Berufsmaturitätsunterricht besucht und das Berufsmaturitätszeugnis erworben werden. Personen mit Berufsmaturitätszeugnis und eidgenössischem Fähigkeitszeugnis erhalten prüfungsfrei Zugang an eine dem Beruf verwandte Studienrichtung an einer Fachhochschule.

 

Weitere Informationen unter:

www.berufehotelgastro.ch

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